IN EIGENER SACHE

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat unter Leitung des Bezirksstadtrats für Stadtentwicklung Ephraim Gothe (SPD) die Immobilie Teehaus im Englischen Garten mittels eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV) neu vergeben. Erstmalig darf nun das gesamte Haus ganzjährig gastronomisch genutzt werden, inklusive aller umliegenden Freiflächen. Das macht die Immobilie wirtschaftlich sehr interessant.

Viele, die unsere Arbeit im Englischen Garten in den vergangenen Jahren verfolgt haben, Besucher des Konzertsommers, Gäste des Cafés im Englischen Garten, Musiker und vereinzelt auch Mitarbeiter des Bezirksamts, denken: Es kann kein Zufall sein, dass unser Team den Zuschlag nicht erhalten hat. Wir denken das natürlich nicht.

Im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens hat nämlich ein Team aus dem direkten Umfeld eines Bezirkspolitikers aus Berlin-Mitte die Kriterien einer so genannten Bewertungsmatrix hervorragend erfüllt – auch diejenigen, die gar nicht angefragt waren. So war ein 1. Platz quasi vorprogrammiert. Zwar enthält das Berliner Haushaltsrecht klare Vorgaben, wonach bei Durchführung eines IBV die Bewertungskriterien allen Interessenten vorab mitzuteilen sind. Dies ist aber nicht geschehen. Den 2. Platz belegte unserer Kenntnis nach eine weitere Bewerbergruppe aus diesem Dunstkreis.

Wir haben den 3. Platz belegt. Aber wir nehmen es gelassen. Immerhin bemühen sich andere, unser erfolgreich etabliertes Konzept fortzuführen.

Stand: Mai 2011